Weitere Entscheidung unten: VG Aachen, 03.09.2007

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06   

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VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06 (https://dejure.org/2008,4480)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.08.2008 - 5 K 1081/06 (https://dejure.org/2008,4480)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. August 2008 - 5 K 1081/06 (https://dejure.org/2008,4480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Anwendung des Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige - zur Wiederholungsgefahr bei einem assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, der wegen Ehrenmordes verurteilt wurde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Zwischenstaatliche Vereinbarung; ARB 1/80, EU-Richtlinien: Assoziationsberechtigung; Faktischer Inländer; Wiederholungsgefahr; Ehrenmord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen Ausweisung wegen "Ehrenmordes" abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ausweisung wegen Ehrenmordes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass wegen des Innehabens einer Rechtsposition nach Art. 7 ARB 1/80 von einem Fall der Ermessensausweisung bei besonderem Ausweisungsschutz gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 55 AufenthG aus ausschließlich spezialpräventiven Gründen auszugehen sei.

    Zwar verfüge der Kläger über ein zu berücksichtigendes freies Zugangsrecht zum deutschen Arbeitsmarkt, doch würde dieses durch den spezialpräventiven Ausweisungszweck gerechtfertigt, zumal Art. 14 ARB 1/80 eine Ausweisung nicht verhindern könne.

    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass dem Kläger ein von seinem Vater abgeleitetes Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 1. Spiegelstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ANBA) 1981, 2 - im Folgenden: ARB 1/80) - zusteht.

    "Die Heranziehung gemeinschaftsrechtlicher Regelungen zur Auslegung der assoziationsrechtlichen Bestimmung des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 beruht jedoch darauf, dass nach Auffassung des EuGH die fraglichen Vorschriften des ARB 1/80 eine weitere Stufe bei der Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Geiste der Art. 48 bis 50 EG bilden (EuGH, "Nazli", a.a.O., RdNr. 54).

    Handelt es sich bei Art. 28 RL 2004/38/EG daher nicht mehr um eine Regelung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, sondern um eine Ausgestaltung der Unionsbürgerschaft, kommt eine Übertragung auf die Anwendung des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nicht in Betracht (so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Urteil vom 20.03.2008 - 10 BV 07.1856 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.10.2008 - 11 ME 247/05 -, InfAuslR 2005, 453; vom 06.06.2005 - 11 ME 39/05 -, NVwZ-RR 2005, 654, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.05.2007 - 18 B 2389/06 -, NVwZ 2007, 1445; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2006 - 24 L 2122/05 -, InfAuslR 2006, 263; Hailbronner, a.a.O. Art. 14 ARB 1/80 Rn. 12 ff).

    Dass der Ausweisungsschutz des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 somit von dem durch Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG gewährten Schutz abweicht (zu dem nach der früheren Rechtslage gebotenen Gleichlauf siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 21.10.2004, Rs. C-136/03 "Dörr", Slg. 2005, I-4759, Rn. 59), ist daher eine Konsequenz des höheren Integrationsgrads, den die Europäische Union durch die Einführung der Unionsbürgerschaft und das Inkrafttreten der RL 2004/38/EG erreicht hat.

    a) Da der Kläger als türkischer Staatsangehöriger ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 besitzt, kommt nur eine Ermessensausweisung nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 und § 55 AufenthG in Betracht (BVerwGE 121, 315) und zwar auch dann, wenn die Tatbestände der §§ 53, 54 AufenthG erfüllt sind.

    Im Hinblick auf die Übertragung der Grundsätze des gemeinschaftsrechtlichen Ausweisungsschutzes auf die Beschränkung des Aufenthaltsrechts nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 (vgl. EuGH v. 11.11.2004, Cetinkaya, NVwZ 2005, 198; v. 02.06.2005, Dörr und Ünal, NVwZ 2006, 72) setzt eine Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen voraus, dass aufgrund des persönlichen Verhaltens des Betroffenen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. EuGH, Urt. v. 10.02.2000, Nazli, EuGRZ 2000, 50; v. 29.04.2004, Orfanopolus und Oliveri, NVwZ 2004, 1099).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 S 1917/07

    Vorabentscheidungsersuchen zur Anwendbarkeit der EGRL 38/2004 Art 28 Abs 3 lit a

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige unterliegen nicht den materiellen Beschränkungen des Art. 28 Abs. 3 lit. a der Richtlinie 2004/38 EG (EGRL 38/2004) in ihrer Umsetzung durch § 6 Abs. 5 FreizügG/EU (in Anschluss an die Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.07.2008 - 13 S 1917/07 -).

    Zur Begründung schließt sich die Kammer der Rechtssprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 22.07.2008 - 13 S 1917/07 -) an, der in einem Vorlagebeschluss an den EuGH ausgeführt hat:.

    Versteht man weiter den Begriff der öffentlichen Sicherheit als gemeinschaftlichen Rechtsbegriff, der nicht einseitig durch einen einzelnen Mitgliedstaat bestimmt werden kann (vgl. EuGH, Urt. v. 04.12.1974, 41/74 "von Duyn" Slg. 1974, 1337, RdNr. 19 und v. 04.06.2002, C - 483/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2002 I-4781, RdNr. 48) und misst ihm vom Inhalt nur den Bestand des Staates, seiner Einrichtungen und wichtiger öffentlicher Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung zu, wäre im vorliegenden Fall diesen Voraussetzungen nicht Genüge getan (vgl. zum Ganzen Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ., v. 22. Juli 2008 - Az.: 13 S 1917/07 - RdNr. 25 ff. - bisher unveröffentlicht - und insbesondere auch Nieders. OVG, Urt. v. 27.03.2008, DVBl. 2008, 929).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Für die Beurteilung der streitgegenständlichen Verfügung war nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 130, 20) die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend.

    Der Beklagte hat insoweit Gelegenheit zur Ergänzung von Ermessenserwägungen erhalten (vgl. zur Zulässigkeit dieses Vorgehens bereits BVerwG, Urt. v. 28.06.2006 - Az.: 1 C 4/06 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 47 und BVerwGE 130, 20 ff.) und hält an seiner bisherigen Entscheidung fest.

  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Nach dieser Vorschrift trifft, "sofern keine Rechtsmittel gegeben sind oder die Rechtsmittel nur die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung betreffen oder keine aufschiebende Wirkung haben", die Verwaltungsbehörde die Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen "außer in dringenden Fällen erst nach Erhalt der Stellungnahme einer zuständigen Stelle des Aufnahmelandes" vor der sich der Betroffene entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften verteidigen, unterstützen oder vertreten lassen kann, wobei "diese Stelle eine andere sein muss als diejenige, welche für die aufenthaltsbeendende Maßnahme zuständig ist" (vgl. EuGH v. 02.06.2005, Dörr und Ünal, NVwZ 2006, 72; BVerwG v. 09.08.2007 InfAuslR 2007, 431).

    Im Hinblick auf die Übertragung der Grundsätze des gemeinschaftsrechtlichen Ausweisungsschutzes auf die Beschränkung des Aufenthaltsrechts nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 (vgl. EuGH v. 11.11.2004, Cetinkaya, NVwZ 2005, 198; v. 02.06.2005, Dörr und Ünal, NVwZ 2006, 72) setzt eine Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen voraus, dass aufgrund des persönlichen Verhaltens des Betroffenen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. EuGH, Urt. v. 10.02.2000, Nazli, EuGRZ 2000, 50; v. 29.04.2004, Orfanopolus und Oliveri, NVwZ 2004, 1099).

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Versteht man weiter den Begriff der öffentlichen Sicherheit als gemeinschaftlichen Rechtsbegriff, der nicht einseitig durch einen einzelnen Mitgliedstaat bestimmt werden kann (vgl. EuGH, Urt. v. 04.12.1974, 41/74 "von Duyn" Slg. 1974, 1337, RdNr. 19 und v. 04.06.2002, C - 483/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2002 I-4781, RdNr. 48) und misst ihm vom Inhalt nur den Bestand des Staates, seiner Einrichtungen und wichtiger öffentlicher Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung zu, wäre im vorliegenden Fall diesen Voraussetzungen nicht Genüge getan (vgl. zum Ganzen Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ., v. 22. Juli 2008 - Az.: 13 S 1917/07 - RdNr. 25 ff. - bisher unveröffentlicht - und insbesondere auch Nieders. OVG, Urt. v. 27.03.2008, DVBl. 2008, 929).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Im Hinblick auf die Übertragung der Grundsätze des gemeinschaftsrechtlichen Ausweisungsschutzes auf die Beschränkung des Aufenthaltsrechts nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 (vgl. EuGH v. 11.11.2004, Cetinkaya, NVwZ 2005, 198; v. 02.06.2005, Dörr und Ünal, NVwZ 2006, 72) setzt eine Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen voraus, dass aufgrund des persönlichen Verhaltens des Betroffenen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. EuGH, Urt. v. 10.02.2000, Nazli, EuGRZ 2000, 50; v. 29.04.2004, Orfanopolus und Oliveri, NVwZ 2004, 1099).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Darüber hinaus hängt die Rechtmäßigkeit der Ausweisung davon ab, dass das öffentliche Interesse am Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit das private Interesse des Betroffenen an seinem Verbleib im Bundesgebiet deutlich überwiegt (vgl. EuGH v. 29.04.2004, Orfanopolus und Oliveri, a.a.O.; EGMR v. 22.03.2007, Maslov, InfAuslR 2007, 221, BVerfG v. 10.05.2007, NVwZ 2007, 946).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    a) Da der Kläger als türkischer Staatsangehöriger ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 besitzt, kommt nur eine Ermessensausweisung nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 und § 55 AufenthG in Betracht (BVerwGE 121, 315) und zwar auch dann, wenn die Tatbestände der §§ 53, 54 AufenthG erfüllt sind.
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Ein "Ehrenmord" berührt ein Grundinteresse der deutschen Gesellschaft, denn der Täter verletzt elementare Regeln sozialen Zusammenlebens, indem er einem anderen Menschen dessen Recht auf Leben abspricht und sich über ihn und die Rechtsordnung erhebt (BGH in NStZ 1995, 79; Dietz, NJW 2006, 1385).
  • EuGH, 04.06.2002 - C-483/99

    Besondere Rechte des französischen Staates an der Société Nationale Elf-Aquitaine

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Versteht man weiter den Begriff der öffentlichen Sicherheit als gemeinschaftlichen Rechtsbegriff, der nicht einseitig durch einen einzelnen Mitgliedstaat bestimmt werden kann (vgl. EuGH, Urt. v. 04.12.1974, 41/74 "von Duyn" Slg. 1974, 1337, RdNr. 19 und v. 04.06.2002, C - 483/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2002 I-4781, RdNr. 48) und misst ihm vom Inhalt nur den Bestand des Staates, seiner Einrichtungen und wichtiger öffentlicher Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung zu, wäre im vorliegenden Fall diesen Voraussetzungen nicht Genüge getan (vgl. zum Ganzen Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ., v. 22. Juli 2008 - Az.: 13 S 1917/07 - RdNr. 25 ff. - bisher unveröffentlicht - und insbesondere auch Nieders. OVG, Urt. v. 27.03.2008, DVBl. 2008, 929).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 2.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

  • BVerwG, 28.06.2006 - 1 C 4.06

    Ausweisung, Straftäter, Gemeinschaftsrecht, Türken, Assoziationsratsbeschluss

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06

    Zu den Voraussetzungen und Auswirkungen einer nur teilweisen Gewährung von

  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2389/06

    Ausweisung Ausweisungsschutz Assoziationsberechtigter Unionsbürgerrichtlinie

  • VGH Bayern, 20.03.2008 - 10 BV 07.1856

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wiederholungsgefahr;

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08

    Rechtschutz eines 1985 in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2005 - 11 ME 39/05

    Auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren geltender Anspruch auf Gewährung

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2005 - 11 ME 247/05

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ; Ausweisung aus zwingenden Gründen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03

    Dörr und Ünal

  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 24 L 2122/05

    Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2006 - 11 S 2299/05

    Verwaltungsverfahren bei Ausweisungsverfügung gegen nach EWGAssRBes 1/80

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Rechtsprechung
   VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23926
VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06.A (https://dejure.org/2007,23926)
VG Aachen, Entscheidung vom 03.09.2007 - 5 K 1081/06.A (https://dejure.org/2007,23926)
VG Aachen, Entscheidung vom 03. September 2007 - 5 K 1081/06.A (https://dejure.org/2007,23926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines iranischen Staatsangehörigen in den Iran bei Vorliegen einer Gefahr für die Gesundheit des Asylbewerbsers; Gewährleistung und Möglichkeit der Behandlung von psychischen Erkrankungen i.S.e. depressiven Persönlichkeitsentwicklung im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06
    Vielmehr liegt eine erhebliche konkrete Gefahr unter dem Gesichtspunkt der Leibes- und Lebensgefahr im Falle einer Krankheit des Betroffenen bereits dann vor, wenn sich durch die Rückkehr der Gesundheitszustand des Betroffenen bei unzureichender medizinischer Behandlungsmöglichkeit im Zielstaat der Abschiebung in einem angemessenen Prognosezeitraum wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 115, 338 und Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 118/05 - juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 118/05 -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 118/05 -, juris.

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06
    Vielmehr liegt eine erhebliche konkrete Gefahr unter dem Gesichtspunkt der Leibes- und Lebensgefahr im Falle einer Krankheit des Betroffenen bereits dann vor, wenn sich durch die Rückkehr der Gesundheitszustand des Betroffenen bei unzureichender medizinischer Behandlungsmöglichkeit im Zielstaat der Abschiebung in einem angemessenen Prognosezeitraum wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 115, 338 und Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 118/05 - juris.

    Konkret ist eine Verschlimmerung einer Erkrankung, wenn sie alsbald nach Rückführung des Betroffenen im Zielland zu erwarten ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 13 A 2820/04

    Serbien, Kosovo, Albaner, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06
    Das Bundesamt kann sich insoweit auch nicht auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 2006 - 13 A 2820/04.A - und vom 26. April 2006 - 13 A 4611/04.A - berufen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 13 A 4611/04

    Erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr wegen schwerer reaktiver Depression als

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06
    Das Bundesamt kann sich insoweit auch nicht auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 2006 - 13 A 2820/04.A - und vom 26. April 2006 - 13 A 4611/04.A - berufen.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06
    Das ist anzunehmen, wenn die für die Rechtsgutverletzung sprechenden Umstände größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen und deshalb ihnen gegenüber überwiegen, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 1985 - 9 C 20.85 -, DVBl. 1986, 102, vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 - NVwZ 1988, 838, und vom 2. November 1995 - 9 C 710.94 -.
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06
    Auch wenn eine vom Ausländer benötigte medizinische Versorgung allgemein zur Verfügung steht, kann eine zielstaatbezogene Gefahr für Leib und Leben bestehen, wenn die notwendige ärztliche Behandlung oder Medikation dem betroffenen Ausländer individuell aus bestimmten - finanziellen oder sonstigen - Gründen nicht zugänglich ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 -, DVBl. 2003, 463, und Beschluss vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06
    Der Begriff der Gefahr im Sinne dieser Vorschrift ist kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit angelegte, wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Elemente einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefahrensituation statuiert, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 330.
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06
    Das ist anzunehmen, wenn die für die Rechtsgutverletzung sprechenden Umstände größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen und deshalb ihnen gegenüber überwiegen, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 1985 - 9 C 20.85 -, DVBl. 1986, 102, vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 - NVwZ 1988, 838, und vom 2. November 1995 - 9 C 710.94 -.
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06
    Auch wenn eine vom Ausländer benötigte medizinische Versorgung allgemein zur Verfügung steht, kann eine zielstaatbezogene Gefahr für Leib und Leben bestehen, wenn die notwendige ärztliche Behandlung oder Medikation dem betroffenen Ausländer individuell aus bestimmten - finanziellen oder sonstigen - Gründen nicht zugänglich ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 -, DVBl. 2003, 463, und Beschluss vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 8 A 1242/03

    Türkei, Krankheit, Posttraumatische Belastungsstörung, Paranoid-halluzinatorische

    Auszug aus VG Aachen, 03.09.2007 - 5 K 1081/06
    Schließlich kann eine Gefahr für Leib und Leben i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen drohender Gesundheitsbeeinträchtigungen - in besonderen Ausnahmefällen - auch dann vorliegen, wenn dem Betroffenen die Inanspruchnahme des dort vorhandenen und für ihn auch verfügbaren Gesundheitssystems aus neu hinzutretenden Gründen - etwa wegen einer infolge der Einreise zu befürchtenden schwerwiegenden Verschlimmerung psychischer Leiden - nicht zuzumuten ist, so OVG NRW, Urteil vom 18. Januar 2005 - 8 A 1242/03.A -, juris; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 15. April 2005 - 21 A 2152/03.A -, juris, zur Suizidgefahr im Falle einer Retraumatisierung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 21 A 2152/03

    Sri Lanka, Folter, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention,

  • VG Aachen, 30.01.2012 - 6 K 625/10

    Gewährleistung einer ordnungsgemäßen medizinischen Versorgung bei Abschiebung in

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Ausländer bei einer Abschiebung einer extremen individuellen Gefahrensituation ausgesetzt würde und das Absehen von einer Abschiebung daher verfassungsrechtlich zwingend geboten ist, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 20. Oktober 2004 - 1 C 15/03 -, vom 21. März 2000 - 9 C 41.99 -, vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 -, und vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, alle ; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Urteile vom 11. Juli 2011 - 6 K 2302/09.A -, vom 3. September 2007 - 5 K 1081/06.A -, und vom 19. Dezember 2005 - 6 K 684/03.A - VG Ansbach, Urteil vom 27. Juli 2010 - AN 1 K 10.30149 -, alle .
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